Die Wahl des Themas viel ziemlich knapp, da einige andere und auch weniger konventionelle Fragestellungen zur Auswahl standen. Im knappen Finale machte der Klassiker dann aber das Rennen. Ich zitiere daher wieder den Text, den ich schon im Vorfeld im Netz eingetragen hatte:
„Gibts so etwas wie das Wesen des Menschen?
Die Frage ist in mindestens zwei Hinsichten extrem umstritten.
1) Essentialistische Auffassungen sind heute in der Defensive. Wer also mit der Vorstellung eines Wesens (Essenz) operiert, begibt sich aufs argumentative Glatteis, da die wenigsten Philosophinnen noch daran glauben, dass sich solche Wesenheiten behaupten lassen. Unter dem Wesen einer Sache versteht man übrigens so etwas wie ein Set von Eigenschaften, die allen Angehörigen einer so bezeichneten Gruppe notwendig zukommen. Bei der Gruppe der Menschen beispielsweise, könnte man es damit versuchen, dass er ein vernunftbegabtes Tier ist.
2) Selbst wenn man daran glaubt, dass man Wesensaussagen vornehmen kann, wird die Sache bei Menschen noch etwas komplizierter. Sartre hat das in der Formulierung festgehalten, dass beim Menschen “die Existenz […] der Essenz voraus” geht. Damit behauptet er, dass der Mensch aufgrund seiner Freiheit sein Wesen selber bestimmen kann, dass er also noch nicht vollständig in seinem Wesen festgelegt ist. Das führt zu der paradoxen Feststellung, dass das Wesen des Menschen darin besteht, dass er kein Wesen hat…
Damit ergeben sich zwei prinzipielle Fragestellungen: 1) Inwiefern lässt sich heute noch mit der Kategorie “Wesen” (oder Essenz oder Natur) einer Sache operieren? Und: 2) Inwiefern kann man beim Menschen davon sprechen, dass er ein Wesen hat? Erst wenn diese beiden Fragen positiv beantwortet sind, lässt sich der Frage nachgehen 3) Was denn das Wesen des Menschen ausmache.
Relevant wird die Fragestellung übrigens vor allem in bioethischen Diskussionen, oder auch wenns um Abtreibungen und moralische Fragen geht. Bei letzteren wird häufig versucht, aus diesem vermeintlichen Wesen bestimmte Gebote abzuleiten.“
Ich werde versuchen, die Zusammenfassung des Gesprächs weniger protokollarisch als bisher zu halten, damit sie etwas kürzer ausfällt. Ich muss dafür auf die Wiedergabe sämtlicher Äusserungen verzichten.
Die Diskussion nahm ihren Ausgang mit einer Verständnisfrage nach dem klassischen Wesensbegriff. Dessen Ursprünge liegen in der griechischen Philosophie, insbesondere bei Platon und Aristoteles. Von Platon stammt die Vorstellung, dass es allgemeine Wesenheiten gibt, die allen konkreten Dingen zugrunde liegen. Daher lässt sich von jeder konkret existierenden Sache (beispielsweise einem Buch) aussagen, dass sie an dieser Wesenheit („Buchheit“) anteil hat. Dieser philosophische Wesensbegriff ist nicht mit jenem zu verwechseln, den wir meinen, wenn wir von einem Lebewesen reden („Dieses arme Wesen!“).
Wenn man nun das Wesen einer Sache bestimmen möchte, dann kommt die aristotelische Definition ins Spiel. Diese bestimmt das Wesen einer Sache (die Art oder Spezies) über den übergeordneten Gattungsbegriff und die hinzu kommende spezifische Differenz. Um das gleich am Menschen zu illustrieren: So könnte man die Spezies „Mensch“ als „politisches Tier“ zu definieren. Man nimmt also die übergeordnete Gattung „Tier“ und ergänzt sie durch die spezifische Differenz „politisch“. Die spezifische Differenz meint also ein Unterscheidungsmerkmal, das nur den Exemplaren dieser Art zukommt, und zwar notwendig zukommt.
Im Verlauf der Diskussion wurde jedoch eine Schwäche dieses Definitionsschemas deutlich. Wie legen wir fest, was wir als Gattung (in unserem Beispiel: Tier) und was als zu spezifizierende Art (Mensch) ansetzen? Wir könnten ja ebenso gut den Menschen als Gattung betrachten und dann weitere Arten innerhalb dieser Gattung bestimmen, beispielsweise indem wir nach Geschlecht, Berufen, Hautfarbe, Lieblingsspeise etc. spezifizieren (z.B. „Eine Frau ist: ein erwachsenener weiblicher Mensch“). Tatsächlich scheint man die Einteilung der zu definierenden Art ziemlich willkürlich und beliebig vornehmen zu können. Aristoteles ging bei seinen Bestimmungen jeweils von der Biologie aus, wo sich Gattungen und Arten noch relativ einfach ausmachen lassen.
Bei den Definitionsversuchen zum Menschen wurde in der Regel davon ausgegangen, dass er zu der übergeordneten Gattung der Tiere gehört. So wurde er auch schon als „zweibeiniges und ungefiedertes Tier“ bestimmt. Die Gattung scheint somit wenig Probleme zu bereiten, schwieriger scheint die Frage nach der spezifischen Differenz zu sein, die den Menschen von den anderen Tieren eindeutig unterscheidet. Sofern man sich darüber einig ist, welche Eigenschaften die „Tierheit“ ausmachen, kann man sich also darauf konzentrieren welches spezifische Merkmal den Menschen kennzeichnet. (Anmerkung: Es gibt jedoch auch Auffassung, dass diese Voraussetzung, dass der Mensch ein Tier sei, den Zugang zum Verständnis dessen, was der Mensch ist, versperrt.)
Die Abgrenzung gegenüber anderen Tieren diente auch in unserer Diskussion als Prüfkriterium, ob wir ein Unterscheidungsmerkmal für brauchbar hielten.
Als aussichstsreichster Kandidat für ein solches Unterscheidungsmerkmal des Menschen wurde relativ lange die Vernunftbegabung des Menschen verhandelt (lateinisch „animal rationale“ bzw. griechisch „zoon logikon“). Es blieb jedoch unklar, was wir damit genau meinten, und ob nicht auch gewisse Tiere dieses Gemeinte aufweisen. Die Auseinandersetzung drehte sich daher auch um unsere Auffassungen von Vernunft. Handelt es sich dabei um ein Vermögen zur Abstraktion, geht es um Reflexion oder setzt es auch den Umgang mit Zeichen und Sprache voraus? Diese Fragen blieben offen.
Es war bemerkenswert, dass die von mir schon im Eingangsposting festgehaltene Behauptung Sartres, dass der Mensch aufgrund seiner Freiheit gar kein Wesen habe, kaum Anlass zur Diskussion gab. Im Gespräch fiel uns dazu aber nicht viel mehr als die Feststellung ein, dass, wenn dem so sei, dann eben diese Wesenslosigkeit das Wesen des Menschen und der Individualismus die damit einhergehende Norm sei. Zudem wurde angefügt, dass Individualität sich ohnehin nur vor dem Hintergrund einer allgemeinen Norm und Regelhaftigkeit abzeichnen könne. Selbst wenn wir frei seien, seien wir dies doch nur innerhalb eines bestimmten Spielraums.
Das im Wesen der Wesenlosigkeit enthaltene Paradox schien die wenigsten zu weiteren Grübeleien anzustacheln. Möglicherweise lag das auch daran, dass es den meisten Anwesenden nicht ganz klar war, was man sich unter dieser „Freiheit“ vorzustellen habe. In der philosophischen Anthropologie wurde dieser Gesichtspunkt auch schon in unterschiedlicher Radikalität festgehalten. So kann man damit bloss die Tatsache meinen, dass der Mensch das Tier ist, das über kein Instinktverhalten verfügt, weshalb es seine Verhaltensweisen erlernen und aufgrund von Überlegungen auswählen muss. Erheblich weiter gehen jedoch Positionen, die diese Freiheit so verstehen, dass damit jegliche gesicherte Annahme über die „Natur“ des Menschen und der von ihm erkannten Welt fraglich wird. Zu letzteren gehört wahrscheinlich Sartre, für den die Handlungsfreiheit wohl eher eine Folge als die Ursache davon ist, dass der Mensch kein bestimmtes, sondern ein offenes Wesen hat.
Auf derlei Spekulationen schien sich jedoch niemand wirklich einlassen zu wollen. Das hatte wohl auch damit zu tun, dass die Idee der Freiheit keine FürsprecherInnen fand. Und sofern man mit dem Konzept der Freiheit nichts anfangen kann, sieht man sich gezwungen nach so etwas wie einem allgemeinen Wesen Ausschau zu halten.
Eine der favorisierten Vorgehensweisen bei der Suche nach dem Wesen des Menschen bestand darin, sich nur an physikalischen Eigenschaften zu orientieren. Damit sollte die Gefahr vermieden werden, dass wir uns in metaphysischen Spekulationen über die Seele oder die Freiheit verlieren. Dagegen wurde jedoch eingewendet, dass dies eine ziemlich drastische Einschränkung mit sich bringe, die möglicherweise mehr als nötig ausschliesse. Denn es gebe doch etliche Dinge, deren Wesen sich nicht alleine aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften bestimmen liesse. So würde man dem Wesen eines Buches wohl kaum damit gerecht werden, dass man seine physikalische Beschaffenheit beschreibt. Es gibt unzählige Dinge, deren Wesen in Eigenschaften besteht, die nichts mit physikalischen Eigenschaften zu tun haben. So auch eine wissenschaftliche Theorie oder ein Gefühl. In Anlehnung an Popper könnte man daher neben der physischen (≈physikalischen) auch noch von einer psychischen und einer geistigen „Welt“ sprechen, ohne sich schon auf allzu metaphysische Spekulationen einlassen zu müssen. Die BefürworterInnen einer physikalischen Definition hielten jedoch an ihrer Auffassung fest, da sie den Standpunkt vertraten, dass nichtphysikalische Eigenschaften immer an physikalische Eigenschaften gebunden sind. Physikalische Eigenschaften seien daher die notwendigen Bedingungen aller übrigen Eigenschaften.
Ein weiterer Streitpunkt der Auseinandersetzung betraf die Frage, inwiefern eine Eigenschaft ständig vorhanden sein muss, damit sie als wesentliche Eigenschaft betrachtet werden kann. Diese Frage ist besonders interessant, weil es sich bei den wesentlichen Merkmalen ja um notwendige Eigenschaften handelt. Nimmt man beispielsweise an, dass Vernunft zum Wesen des Menschen gehört, dann könnte man ja einwenden, dass schlafende Menschen keine Menschen sind, da diese ja keine Vernunft an den Tag legen. Das widerspricht jedoch unserer Intuition. Offensichtlich reicht es, wenn wir davon ausgehen können, dass ein Mensch die Fähigkeit hat, seine Vernunft zu gebrauchen, damit wir ihn als Mensch betrachten. Schon schwieriger wird es bei einem Fötus. Bei diesem können wir nicht einmal annehmen, dass er die Fähigkeit hat, Vernunft zu gebrauchen. Man kann ihm jedoch das Potential zusprechen, dass er das zu einem späteren Zeitpunkt einmal tun könnte. Sofern wir also auch einen ungeborenen Menschen als Menschen betrachten, müssen wir auch sein Entwicklungspotential berücksichtigen. Noch schwieriger wird die Situation übrigens, wenn wir jemand geistig Behindertes zu beurteilen hätten. Sofern wir den potentiellen Gebrauch der Vernunft als notwendiges Kriterium anwenden, könnten wir hier eventuell zu unangenehmen Schlüssen kommen. Einen weiteren Grenzfall stellt eine Kommapatientin dar, bei der die Aussicht auf Besserung ungewiss ist. Doch während wir sowohl bei einem geistig behinderten Menschen wie auch bei einer Kommapatientin wohl davon sprechen würden, dass es sich um Menschen handelt, neigen wir bei Toten schon eher dazu, sie nicht mehr als Menschen zu betrachten. Wir reden dann eher von Toten oder von einem Leichnam. Das würde damit übereinstimmen, dass bei Toten das Potenzial gewisse Eigenschaften an den Tag zu legen, nicht mehr vorhanden ist. Es würde möglicherweise auch dafür sprechen, dass das Wesen „Mensch“ nicht allein durch physikalische Eigenschaften definiert werden kann. Ob wir aber einen toten Menschen noch als Menschen betrachten oder nicht, hängt letztlich auch von so etwas wie unserem Vorverständnis dieser Sache „Mensch“ ab.
Um die notwendigen Eigenschaften einer Wesenheit zu bestimmen, scheint es somit nicht nötig zu sein, dass alle konkreten Exemplare dieser Spezies diese Eigenschaften an den Tag legen, solange sie bloss das Entwicklungspotential dazu besitzen. In der Diskussion wurden jedoch sehr unterschiedliche Auffassungen davon vertreten, was man sich unter diesem Potential vorzustellen habe. So kann man auch ein universelles Potential zu sämtlichen Entwicklungen oder eine Vielfalt von gleichzeitigen und divergierenden Potentialen in jedem Ding annehmen. Auch eine Mikrobe hätte dann das Potential zur Erleuchtung in sich. Fraglich bleibt dann jedoch, was es dann noch bringt, dieses universelle Potential mit dem Wesen der Dinge in Zusammenhang zu bringen, da dieses universelle Potential uns nichts über das Wesen der Dinge aussagt, sondern es eher aufhebt. Sinnvoller scheint es daher eher zu sein, nur von einem jeweils auf die wesentlichen Eigenschaften beschränkten Potential zu sprechen. Eine Lösung dieser Komplexität könnte darin bestehen, dass man das universelle Entwicklungspotential den Arten zuschreibt und das wesentliche den einzelnen Individuen.
Was die bisherige Diskussion ebenfalls schon ergab, war die Schwierigkeit, genau zu bestimmen, ab wann ein Individuum noch zu einer Art gehört und wann nicht mehr. Offensichtlich fällt es in der Realität sehr schwer, diese Grenze zu ziehen. Obwohl die ideellen Wesensbegriffe eine klare Grenze nahe legen, scheint diese in der konkreten Realität eher fliessend zu sein. Kann oder muss man daraus Schlüsse für unseren Begriff vom Wesen ziehen? Oder betrifft das nur das Wesen des Menschen?
Ein Musterbeispiel für diese Problematik der Grenzziehung stellt die Abtreibungsdebatte dar. Wenn in westlichen Staaten gewisse Fristen für einen Schwangerschaftsabbruch noch als legitim erachtet werden, obwohl ansonsten ein Tötungsverbot besteht, lassen sich daraus Schlüsse auf die impliziten Annahmen über Föten und Menschen ziehen. Dementsprechend wird in dieser Auseinandersetzung auch argumentiert. Für AbtreibunsgegnerInnen, die jegliche Abtreibungen als Mord bezeichnen, sind die notwendigen Merkmale der „Menschheit“ vom Moment der Befruchtung an gegeben, für BefürworterInnen nicht.
Wo wir zwischen Dingen unterscheiden, da ziehen wir Grenzen. Diese Grenzziehungen werden durch die Sprache und ihre Begriffe fixiert. Die Sprache als Zeichensystem baut auf allgemeinen Regeln und Begriffen auf. Sie impliziert daher ein Denken in festen und mit notwendigen Merkmalen versehenen Wesenheiten, obschon die Dinge in der Wirklichkeit alle einzigartig sein mögen. Die Problematik scheint somit auf das Verhältnis von allgemein-abstrakter Sprache (und Denken) und individuell-konkreter Realität zurück zu weisen und wirft damit die Frage auf, ob die Wesenheiten auch in der Wirklichkeit vorkommen – wie Platon und Aristoteles meinten – oder nur von unserem Denken auf die Wirklichkeit projiziert werden.
In unserer Diskussion wurde vor allem die zweite Option befürwortet. Denn dass wir überhaupt sprachliche Grenzen zwischen verschiedenen Klassen von Dingen ziehen, habe wahrscheinlich pragmatische Gründe, da es für unser tägliches Überleben von Vorteil ist, wenn wir verschiedene Dinge unterscheiden können. Die Unterscheidungen zwischen verschiedenen Wesenheiten stammen daher weniger aus der Wirklichkeit als von uns und unseren Bedürfnissen. In der Diskussion war jedoch umstritten, welche Lebensbereiche begriffliche Grenzziehungen eher befördern oder eher auflösen. So wurde beispielsweise der Wissenschaft einerseits zugetraut, neue Begriffe und Unterscheidungen einzuführen, zugleich wurde sie als grenzauflösend eingestuft, da sie keinen Sinn stifte und ihre Erkenntnisse sehr fern vom Alltagsnutzen sind.
Die bisherige Diskussion führte somit dahin, dass es zunehmend problematisch wurde, von einer eindeutigen, anhand eines notwendigen Merkmals definierbaren Essenz des Menschen auszugehen. Stattdessen liesse sich überlegen, ob es vielleicht so etwas ein Strauss an verschiedenen Eigenschaften ist, der das Menschsein ausmacht. Wir begannen daher nochmals assoziativ nach in Frage kommenden Merkmalen Ausschau zu halten und diese zusammen zu tragen. Dazu gehörten: Der aufrechte Gang bzw. das durchgestreckte Knie, das Tragen von Kleidern, der Gebrauch von Werkzeugen und im weiteren Sinn Kultur (als Bearbeitung von Natur). Darin enthalten ist auch das Entwickeln und Lernen von Techniken. Aber auch die Entfaltung von Kunst und ästhetischem Geschmack, zum Beispiel die Freude am Musizieren, am Kochen und am Nägel Lackieren. Dann wurden auch genannt: Die Fähigkeit zu Emotionen und Stimmungen, das Lachen, das Weinen, sowie die Fähigkeit zu leiden. Das Küssen. Ziele und Absichten zu haben. Religiosität und Metaphysik, sowie die schon unter dem Titel der Vernunft angetönten Fähigkeiten wie Definieren, Urteilen, Sprechen, Denken und über sich selbst Nachdenken, Philosophieren. Oder auch das Töten ohne Notwendigkeit und der menschliche Duft…
Die Erörterung dieser sehr vielfältigen Merkmale bestätigte erneut, dass sich wohl kaum ein Merkmal finden lässt, dass als notwendige und hinreichende Eigenschaft den Menschen in seinem Wesen bestimmen kann. Bei den meisten dieser Eigenschaften war zudem umstritten, ob sie nicht auch von gewissen Tieren besessen werden (z.B. Werkzeuggebrauch, Kommunikation, Gefühle etc.). Ausserdem schienen die meisten Eigenschaften selber gradueller Natur zu sein, so dass sich kaum exakt bestimmen lässt, ab wann sie vorhanden sind und wann nicht mehr.
So schienen sich die TeilnehmerInnen einerseits zwar nicht auf die Vorstellung absoluter Freigestelltheit des Menschen einzulassen, zugleich fand sich aber auch keine konsensfähige Definition dessen, was den Menschen in seinem Wesen ausmacht.